Möchten Sie eine Zugangssperre beantragen, um das Glücksspiel zu unterbinden?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Schutz vor den potenziellen Gefahren der Spielsucht benötigen, können Sie bei der Kommission für Glücksspiele (KG) eine Zugangssperre beantragen. Sie haben dann keinen Zugang mehr zu Casinos (real und online), Automatenspielhallen (real und online) oder Wettbüros (real und online).
Wie beantragen Sie ein Zugangsverbot für sich selbst?
Wenn Sie Belgier sind (in Belgien oder im Ausland lebend), verwenden Sie bitte dieses elektronische Formular (Französisch) oder elektronische Formular (Niederländisch) zusammen mit einem Kartenlesegerät und Ihrem Belgischen Personalausweis, oder nutzen Sie die itsme®-App.
Wenn Sie kein Belgier sind, verwenden Sie dieses elektronische Formular (Französisch) oder elektronische Formular (Niederländisch) für niet-Belgier. Wenn Sie einen belgischen Personalausweis besitzen, können Sie dieses Formular für Nicht-Belgier nicht verwenden.
Diese Formulare sind derzeit nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar.
Wenn Sie dieses elektronische Formular nicht verwenden können, können Sie das klassische Anfrageformular verwenden
- Füllen Sie dieses Verbotsformular aus
- Unterschreiben Sie Ihre Anfrage
- Fügen Sie eine Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises bei
- Schicken Sie es an die Kommission für Glücksspiele, Kantersteen 47, 1000 Brüssel oder scannen Sie es über exclusion@gamingcommission.be ein.